Vor zwei Wochen wurde ein neues Verbraucherschutzportal des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz freigeschaltet: „Lebensmittelklarheit.de“! Die Ministerin Ilse Aigner will damit offenbar dem Eindruck entgegenwirken, dass sich ihr Ministerium mit dem langen Namen viel um Nahrungsmittelindustrie und Bauernlobby kümmert, aber erst an letzter Stelle um Verbraucherinteressen.
Plattform gegen Verbrauchertäuschung
Ich habe das neue Portal gleich ausprobiert! „Lebensmittelklarheit.de“ hat zum Ziel, Verbrauchern eine Plattform zu bieten, die sich durch Aufmachung, Kennzeichnung oder Werbung von Produkten getäuscht fühlen. Durch das Verbraucherschutzportal sollen Fragen zu Lebensmittelprodukten beantwortet und Diskussionen über diese Nahrungsmittel angeregt werden. Umgesetzt wird das Portal durch den Verbraucherzentrale Bundesverband und die VZ Hessen.
Dosensuppen ohne Geschmacksverstärker?
Mir war aufgefallen, dass Dosensuppen oft mit der Aufschrift „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ werben, aber dennoch Hefeextrakt enthalten. Hefe ist zwar weniger problematisch als das bislang häufig verwendete Mononatriumglutamat, aber letztlich ist auch sie ein geschmacksverstärkender Zusatzstoff. Ich melde also eine konkrete Suppe bei „Lebensmittelklarheit.de“ und bekomme auch rasch eine Eingangsbestätigung.
Produktmeldungen werden überprüft
Anschließend wird meine Produktmeldung von den Portalbetreibern geprüft – stimmt überhaupt, was ich da gemeldet habe? Offenbar habe ich alles richtig gemacht, denn tatsächlich wird schon nach einigen Tagen meine Kritik veröffentlicht. Anderen Verbrauchern sind solche Produkte mit Hefeextrakt ebenfalls aufgefallen. Auch der Anbieter gibt eine Stellungnahme ab – er beruft sich darauf dass Hefeextrakt erlaubt sei und nicht als Geschmacksverstärker wie Mononatriumglutamat angesehen werden könne.
Empfehlung des Verbraucherschutzportals
Es scheint sich also erst einmal nichts zu ändern, nur das Verbraucher und Hersteller jetzt ihre Positionen öffentlich dargelegt haben. Doch es passiert noch eine Kleinigkeit, das Verbraucherschutzportal „Lebensmittelklarheit.de“ gibt nämlich noch selbst eine Empfehlung ab. In dem von mir monierten Fall rät es, die gezielte Werbung „ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ solle unterbleiben, wenn das Produkt mit Hefeextrakt eine geschmacksverstärkende Zutat enthalte.
Erste Verbesserungen sind erkennbar
Vielleicht bringt „Lebensmittelklarheit.de“ also mit der Zeit etwas mehr Klarheit in die Nahrungsmittelbranche. Auf dem Portal gibt es nämlich auch eine Rubrik mit dem Namen „Geändert“. Dort werden Produkte aufgelistet, bei denen sich die Hersteller bereits zu einer Änderung der Aufmachung, Kennzeichnung oder Werbung verpflichtet haben. Wir Verbraucher sollten das Portal also kräftig nutzen, um den Druck für mehr Klarheit bei Nahrungsmittel zu erhöhen.
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Internet-Seite des Verbraucherschutzportals:
Lebensmittelklarheit: www.lebensmittelklarheit.de/